Beiträge |
Bei Eintritt in die Gesellschaft ab dem 01.07. eines Jahres wird für dieses Jahr der halbe Beitrag berechnet. Die Beiträge sind als Spenden steuerlich absetzbar. Nach Bankeingang des fälligen Jahresbeitrages wird jedem Mitglied eine Bestätigung hierüber zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt zugestellt. Die Beiträge sind als Spenden steuerlich abzugsfähig. |
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, wirtschaftliche Unternehmungen, Behörden, öffentlich-rechtliche und privat- rechtliche Körperschaften und sonstige juristische Personen werden.