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Kennzeichnung von Paletten mit Auto-ID-Elementen

Neue VDI-Richtlinie zur Kennzeichnung von Paletten mit Auto-ID-Elementen

Zurzeit befindet sich der erste Teil der neuen Richtlinienreihe VDI 4489 „Kennzeichnung von Paletten mit Auto-ID-Elementen“ im Druck. Die Richtlinie gibt als nationaler Standard Hilfestellung bei der anforderungsgerechten Auswahl der Kennzeichnung von Ladungsträgern und zeigt bereits in der Praxis erprobte Verfahren zur Applikation moderner Auto-ID-Elemente an und in Paletten.

Durch eine standardisierte Kennzeichnung der Paletten wird eine zuverlässige Kompatibilität zu den heutzutage eingesetzten automatischen Identifikationssystemen gewährleistet, wodurch die Vorteile moderner Auto-ID-Techniken – wie bspw. eine erhöhte Transparenz sowie der Waren- als auch der Palettenbestände an sich oder eine vereinfachte Abwicklung des Palettentausches – entlang der gesamten logistischen Kette nutzbar werden.

Die erste Richtlinie VDI 4489 Blatt 1, die sich mit Mehrwegholzpaletten im Europalettenmaß (800 mm x 1.200 mm) befasst, wurde vom Fachausschuss „Verpackungstechnik“ der Gesellschaft für Produktion und Logistik des Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI-GPL) gemeinsam mit Experten aus den betreffenden Kreisen der Palettenherstellung, des Palettenpoolmanagements, der Herstellung von Auto-ID-Systemen sowie des Einzelhandels erarbeitet.

Der hierfür vom Fachausschuss des VDI gebildete Arbeitskreis unter der Leitung von Dipl.-Logist. Matthias Grzib (Projektleiter am Institut für Distributions- und Handelslogistik (IDH) des VVL e. V.) wird weiterhin für alle weiteren Palettenvarianten die Richtlinienarbeit fortführen, wie bspw. Mehrwegpaletten aus Kunststoff im Europalettenmaß sowie anderer Abmaße.

Interessenten, die sich für eine Mitarbeit an der Richtlinienerstellung interessieren, wenden sich bitte entweder per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder telefonisch (0231/560 779 82) an den Arbeitskreisleiter Herrn Matthias Grzib.